Gremienarbeit

Als Elternvertreter_in sind Sie zunächst einmal Ansprechpartner_in für die Eltern Ihrer Klasse und die oder den Klassenlehrer_in.  Für jedes Schuljahr werden in jeder Klasse zwei Elternvertreter_innen gewählt und bis zu zwei  Stellvertreter_innen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Neue Erziehung (ANE, www.ane.de) hat einen sehr gut lesbaren Leitfaden[1] über die Rechte und Aufgaben von Elternvertreter_innen herausgegeben. Daneben gibt es auch vom Berliner Senat einen ausführlichen Fahrplan[2] zu den Aufgaben der Elternvertreter_innen.

Die Elternvertreter/innen nehmen teil an der Gesamtelternvertretung (GEV).
In der Gesamtelternvertretung (GEV) sitzen Elternverteter_innen aller Klassen zusammen und besprechen aus Sicht der Eltern wesentliche Themen aus Schulleben und Freizeitbereich. Die Zusammenarbeit mit gewählten Vertreter_innen der Schule sowie der Schulleitung ist eng und vertrauensvoll.
Darüber hinaus sind gewählte Verteter_innen aus der GEV Teil des Bezirkselternausschusses und der Schülerkonferenz. Schulkonferenz (SK), dem Bezirkselternausschuss (BEA), der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK) und/oder in diversen Fachkonferenzen aktiv.

GEV 
Vorsitzender: Frau Dr. Kerstin Kabengele
Vorstand: Frau Marisa Elle und Maximilian Mieth

Die Schulkonferenz (SK) ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule. Sie dient der Zusammenarbeit von Schüler_innen, Eltern und dem Schulpersonal. Sie ist das einzige schulische Gremium, das in einem vom Schulgesetz festgelegten Rahmen für die Schule verbindliche Beschlüsse fassen kann, an denen Eltern auch mitbestimmen können. Die Schulkonferenz entscheidet über wichtige und übergeordnete Themen und Fragen zur schulischen Entwicklung und von grundsätzlicher Bedeutung. Details sind in den §§ 75 – 78 des SchulG[3] geregelt. Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Vertreter werden jeweils für zwei Jahre gewählt. In die Schulkonferenz werden 4 Eltern, 4 Pädagog_innen, 4 Schülerinnen und Schüler sowie ein außer-schulisches Mitglied gewählt. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter inne.

 

Die Gesamtkonferenz (GK) ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller Lehrer_innen und Erzieher_innen. Sie berät und beschließt über fast alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Dies betrifft die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität, soweit nicht die Schulkonferenz entscheidet.

In der Gesamtkonferenz sind auch 2 Vertreter_innen der Gesamtelternvertretung vertreten. Sie haben hier allerdings nur beratende Funktion, dürfen Ihre Meinung äußern und Anträge stellen; bei Abstimmungen sind sie nicht stimmberechtigt.

Details sind in § 79 des SchulG[4] geregelt.

 

Derzeit gibt es an der Moabiter Grundschule folgende Fachkonferenzen, in denen inhaltliche und organisatorische, das jeweilige Unterrichtsfach betreffende Themen besprochen werden:

Deutsch/Sprachförderung, Englisch, Mathematik, Sport, Musik, Gesllschaftswissenschaften (GeWi) , Naturwissenschaften (NaWi), Sachunterricht, Bildende Kunst, Sport, Inklusion

 

Fußnoten


[1] Leitfaden Nr. 1 – Leitfaden für neue Elternsprecher/innen
Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. (www.ane.de)
© ANE

[2] Leitfaden für Elternvertreter
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (www.berlin.de)

[3][4] Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz – SchulG)
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (gesetze.berlin.de)