Informationsschreiben zum Religions- oder Weltanschauungsunterricht

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, bezüglich des Religions- oder Weltanschauungsunterrichts Ihres Kindes/Ihrer Kinder ist mit Beginn des Schuljahres 2015/16 folgende Neuerung in Kraft getreten: In den Ausführungsvorschriften über Zeugnisse (AV Zeugnisse) Anlage 2 Nummer 10 vom 31.07.2015 wird festgelegt, dass die Teilnahme am Religions- oder Weltanschauungsunterricht des jeweiligen Trägers auf dem Zeugnis vermerkt wird. Hierfür wird einer der nachfolgenden Zeugnisvermerke verwendet: Der Schüler/ Die Schülerin hat am Religionsunterricht des Erzbistums Berlin  teilgenommen. Der Träger kann eine eigene Teilnahmebescheinigung bzw. Beurteilung erteilen. oder Der Schüler/ Die Schülerin hat am Religionsunterricht der evangelischen Kirche teilgenommen. Der Träger kann eine eigene Teilnahmebescheinigung bzw. Beurteilung erteilen. oder Der Schüler/ Die Schülerin hat am Weltanschauungsunterricht des Humanistischen Verbandes Deutschland teilgenommen. Der Träger kann eine eigene Teilnahmebescheinigung bzw. Beurteilung erteilen. Sofern Sie einen entsprechenden Zeugnisvermerkt nicht wünschen, besteht für Sie die Möglichkeit des Widerspruchs. In diesem Fall wird die Teilnahme auf dem Zeugnis nicht vermerkt. Der Widerspruch ist von Ihnen 4 Wochen vor der Zeugnisausgabe schriftlich gegenüber der Schulleitung zu erklären. Mit freundlichen Grüßen U. Zeibig