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Grundsätze zum Vertretungsunterricht
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Unterrichtsausfall ist im Interesse des Unterrichts- und Erziehungsauftrages nach Möglichkeit zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle organisatorischen und personellen Möglichkeiten einzusetzen. Falls es doch zu Unterrichtsausfällen kommt, müssen die Unterrichtsstunden anteilig ausfallen.
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Vertretungsunterricht bedeutet inhaltliche Unterrichtserteilung. Die Klassen sollen nicht nur beaufsichtigt werden.
Dafür werden in den Fachkonferenzen geeignete jahrgangsbezogene Vertretungsmaterialien erstellt und in Ordnern, die im Lehrerzimmer stehen, gesammelt. Falls es möglich ist, stellt die zu vertretende Lehrkraft Material zur Verfügung.
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Bei längerer Abwesenheit der zu vertretenden Lehrkraft ist auf die Kontinuität der fachlichen Arbeit zu achten. In diesem Fall werden nach Möglichkeit dieselben Lehrkräfte als Vertretungskräfte eingesetzt.
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Die Belastung durch Vertretungsstunden innerhalb des Kollegiums wird möglichst gleichmäßig verteilt. Dabei wird darauf geachtet, dass vorrangig Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden, die in den Klassen, in denen der Unterricht vertreten werden muss, unterrichten.
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Folgende Möglichkeiten der Vertretung werden herangezogen:
- bei Abwesenheit einer Lerngruppe werden diese Kolleginnen und Kollegen vorrangig eingesetzt
- Mehrarbeit für Kolleginnen und Kollegen
- Aufhebung von Teilungsunterricht
- Klassenübergreifende Zusammenlegung von Teilungsstunden
- Förderstunden und DaZ- Stunden
- Klassenstufe 1 bis 3 werden in einzelnen Stunden in der VHG betreut
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Klassenzusammenlegungen werden nach Möglichkeit vermieden, nur im äußersten Notfall werden Klassen aufgeteilt.
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