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Hort und VHG

1. Spezifische Rahmenbedingungen

1.1. Anzahl der zu betreuenden Kinder

Anzahl der Kinder im offenen Ganztagsbetrieb: ca. 235 (Stand März 2011)
Diese Zahl setzt sich im Wesentlichen aus Kindern der Klassenstufe 1 bis 4 zusammen. Die Altersstruktur der zu betreuenden Kinder liegt dementsprechend hauptsächlich Zwischen 5,5 bis 10 Jahren.
Auf besonderen Antrag hin besuchen auch einige Schüler der 5. und 6. Klassen den Offenen Ganztagsbetrieb. Die Eltern haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Betreuungsmodulen zu wählen. Die Hortverträge beinhalten ein tägliches Mittagessen, das in unserem "Kinderrestaurant" eingenommen wird. Betreuungsmodule:
06.00 Uhr bis 07.30 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr oder
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
In der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr bieten wir wie alle Berliner Grundschulen eine kostenlose Betreuung in der VHG (Verlässliche Halbtagsgrundschule) an.

1.2. Anzahl der Erzieherinnen / Erzieher (Stand März 2011 )

Anzahl der Erzieher/innen insgesamt: 16
Davon vollzeitbeschäftigte Erzieher/innen: 10
teilzeitbeschäftigte Erzieherinnen: 6
männlich: 1
koordinierende Erzieherin: 1
Integrationserzieherin: 1

1.3. Gruppenzusammensetzung im Schuljahr 2011

Die Kinder werden in 11 Hortgruppen betreut. Bei der Einteilung / Zusammensetzung der Gruppen stehen bei uns 2 Prinzipien im Vordergrund:
  • Wenn aus einer Klasse heraus eine ganze Hortgruppe entsteht, bleibt diese auch am Nachmittag so erhalten.
  • In den weiteren Hortgruppen bilden die Kinder einer SAPH-Klasse (Schulanfangsphase mit der Jahrgangsmischung 1. und 2. Klasse) den Hauptstamm. Dazu kommen die Kinder der 3. und 4. Klassen, welche in der Schulanfangsphase schon diese Hortgruppe besuchten.
Daraus resultiert, dass wir Hortgruppen mit der Altersmischung 1. und 2. Klasse Haben ( altershomogene Hortgruppen ) sowie auch Hortgruppen mit einer Altersmischung 1. bis 4. Klasse.

1.4. Räumliche Bedingungen

Unsere Schule verfügt über 11 Horträume, welche am Vormittag als Teilungsräume oder für die Betreuung der VHG- Kinder genutzt werden und am Nachmittag als Gruppenräume fungieren.
Des Weiteren können für den Offenen Ganztagsbetrieb, wenn kein Schulbetrieb ist, auch alle Fachräume, die Mensa, der Werkraum, die Aula und die zwei Turnhallen genutzt werden.
Die Klassenräume werden weitestgehend nicht genutzt.

Außerdem verfügen wir über eine große Terrasse und ein großzügig gestaltetes Außengelände mit einem Ballspielplatz mit Volleyballfeld und Fußballtoren, einem schuleignen Spielplatz sowie einigen kleinen Zwischenhöfen mit Liegewiesen und Gärten.

2. Leitbild und pädagogischer Grundsatz

2.1. Leitbild unserer Arbeit

Wir befinden uns, wie auch viele andere Grundschulen in Berlin, in einem Umbruchsprozess mit neuen Herausforderungen, aber auch neuen Möglichkeiten.
Im Mittelpunkt dabei steht die Schaffung einer anregenden Umgebung, in welcher die gesamte Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder im Vordergrund steht.
Die Kinder erhalten Bildungsangebote, Spiel- und Entspannungsphasen über den ganzen Tag hinweg und dies von Seiten der Schule/Offener Ganztagsbetrieb als auch von Anbietern von Außen.

Unser Ziel ist es, dass alle Kinder unsere Schule diese als einen Ort erfahren, an dem sie ihre Fähigkeiten auch außerhalb des Unterrichts entdecken, erproben und entfalten können.

Damit die Kinder ihre Schule als "Lebensraum Schule" erfahren, haben wir uns für eine "halboffene" Form der Betreuung entschieden. Das bedeutet, dass alle Kinder eine feste Erzieherin als Bezugsperson und eine feste Gruppe in einem eigenen Raum haben, wo sie sich nach dem Unterricht treffen und ihren Nachmittag gemeinsam planen können.

Ab 14.00 Uhr öffnen sich die Gruppen und die Kinder haben die Möglichkeit, Freunde in anderen Gruppen zu besuchen und an den dortigen Gruppenaktivitäten teilzunehmen.
Die Erzieher bieten offene Tagesangebote und feste, sich drei- bis viermal im Jahr wechselnde Arbeitsgemeinschaften an, die auch durch kostenpflichtige Angebote von außen ergänzt werden.
Die Hort- AGs, wie z.B. Schwimmen, Sport, Töpfern, Werken, Basteln finden schwerpunktmäßig am Mittwoch statt, so dass jedes interessierte Kind die Gelegenheit hat, daran teilzunehmen.

2.2. Pädagogische Grundsätze

Wir sind uns bewusst, dass die Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern ständigen Veränderungen unterliegen. Daher sehen wir es als eine wichtige Aufgabe für uns, die Kinder in ihrer individuellen sowie ihrer sozialen Entwicklung pädagogisch zu begleiten und ihnen zu helfen, ihre Eindrücke aus der Umwelt zu ordnen und zu verarbeiten.

Menschliches Lernen ist nicht als Einbahnstraße zu betrachten. Jeder lernt und lebt anders. Daher ist es im Zusammenleben wichtig, Regeln zu kennen und einzuhalten.

Wir konzentrieren uns auf die für die Kinder wichtigen Fragen und orientieren uns an ihren Bedürfnissen.

3. Ziele unserer Arbeit

3.1. Entwicklungsziele bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Kindern und Erzieher/innen

  • Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder erkennen
  • Entgegenbringen von Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme
  • Grundsätzlich sollen für die Gruppe gültige Verhaltensregeln gemeinsam mit den Kindern erarbeitet und durchgesetzt werden.
  • Die Kinder werden aktiv in die Planung der wöchentlichen Freizeitaktivitäten und der Arbeitsgemeinschaften einbezogen.
  • Jedes Kind hat die Möglichkeit Teile seiner Freizeit selbst zu gestalten.
  • die Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Kinder
  • ruhiges und überlegtes Handeln auch in Konfliktsituationen.
  • Den Kindern werden am Montag, Dienstag und Donnerstag Zeit und Raum zur Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung gestellt

3.2. Entwicklungsziele in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Eltern

  • Erzieher/innen und Lehrer/innen stehen den Eltern als gleichberechtigte Kontaktpersonen zur Verfügung.
  • gemeinsame Vorbereitung von Elternabenden und Durchführung von Elterngesprächen.
  • Eltern werden als Kooperationspartner ernst genommen und regelmäßig angesprochen.
  • Die Erzieher machen Gesprächsangebote (z.B. in Form von Elternabenden), in denen die Belange der Nachmittagsgestaltung gesondert geklärt werden können.
  • Die Arbeit mit den Kindern wird für die Eltern nachvollziehbar gestaltet.
Entsprechend der Gruppenzusammensetzung können in den Elternversammlungen zwei Gruppenelternsprecher gewählt werden. Diese sind jedoch, sofern sie nicht auch als Klassenelternsprecher fungieren, nicht automatisch Mitglied der Gesamtelternvertretung. Deshalb werden in diesem Gremium in jeder Wahlperiode gesondert zwei Elternteile gewählt, die hier insbesondere die Belange der Horteltern vertreten.

3.3. Entwicklungsziele in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Erzieher/innen und Lehrer/innen

  • Lehrer/innen und Erzieher/innen arbeiten eng zusammen.
  • Die Erzieherinnen in den SAPH- Klassen leiten alle eine Hortgruppe, in der sie die Kinder betreuen, die sie vom Unterricht her kennen. So wollen wir gerade für die jüngeren Kinder eine bestmögliche Kontinuität in der Betreuung gewährleisten.
  • Den Einsatz der Erzieher im Unterricht bereiten Lehrer und Erzieher gemeinsam vor und sprechen diesen gut ab.
  • Im Rahmen der gemeinsamen Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses gibt es regelmäßige feste Teamsitzungen.
  • Die Erzieher/innen nehmen an Klassen- und Gesamtkonferenzen teil.
  • Die Durchführung der Hausaufgaben unterliegt besonderen individuellen Bedingungen wie Alter und Entwicklungsstand des Kindes. Lehrer und Erzieher besprechen diese regelmäßig und richten den Umfang und die Dauer der Hausaufgabenerledigung danach aus.


3.4. Entwicklungsziele in Bezug auf die Zusammenarbeit der Erzieher/innen im Team und deren Qualitätsentwicklung

  • regelmäßige Reflektion der Arbeit unter Berücksichtigung gegenseitiger Wertschätzung zum Erhalt eines guten Arbeitsklimas
  • Entgegenbringen von Achtung, Rücksichtnahme und einfühlsames Verständnis
  • auf Befindlichkeiten und Sorgen anderer sensibel und verständnisvoll reagieren
  • Das Erzieherteam verfolgt eine systematische Weiterentwicklung und Evaluation seines Hortkonzeptes.
  • Regelmäßige Durchführung von Dienstberatungen des gesamten Erzieherteams die protokollarisch festgehalten werden.
  • Die Qualität der Arbeit wird kontinuierlich neuen Standards angepasst und durch die Nutzung von Fortbildungsangeboten verbessert.
  • Regelmäßige Fallbesprechungen werden in der Planung zur Dienstberatung der Erzieher berücksichtigt.